@bambino: Es handelte sich nur um ca. 60 Euro. Es mag juristisch korrekt sein, dass die Erben dafür haften. Ich hätte allerdings niemals angerufen, wenn ich gewußt hätte, dass das Kind tödlich verunglückt wäre.
Um es zu präzisieren: Es war bitter, weil ich die Eltern unbeabsichtigt einen Tag nach dem Tod ihres Kindes angerufen hatte (und nicht: weil ich niemals das Geld erhalten habe).
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Von: Mike
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