Ist es in solchen oder ähnlichen Fällen ratsam, zu warten, bis tatsächlich ein Bußgeldbescheid eingetroffen ist, anstatt schon früher einzuschreiten?
Nur dann muss ja die Behörde für ihre Nachlässigkeit aufkommen und die Anwaltskosten übernehmen.
Ist es in solchen oder ähnlichen Fällen ratsam, zu warten, bis tatsächlich ein Bußgeldbescheid eingetroffen ist, anstatt schon früher einzuschreiten?
Nur dann muss ja die Behörde für ihre Nachlässigkeit aufkommen und die Anwaltskosten übernehmen.