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Channel: Kommentare zu: Anständige Einstellung
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Von: Karsten Koch

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Ich würde es für unanständig halten, die Behörde nicht sofort zu infort zu informieren, nur, um noch Kosten zu produzieren. Kein Mensch kann von einer Bußgeldstelle erwarten, dass sie von Amts wegen ständig nachfragt, ob der Betroffene noch lebt. Und früher wurde gar nicht formell eingestellt. Da gab es lediglich die Feststellung, dass das Verfahren durch den Tod des Betroffenen beendet ist. Der Erlass eines Bußgeldbescheides gegen einen Verstorbenen ist keine Nachlässigkeit, sondern etwas, was eben immer mal wieder - wenn auch selten - passiert.


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