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Channel: Kommentare zu: Anständige Einstellung
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Von: Thomas

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Ich habe in solchen Fällen als Betroffener (Erbe/Nachlaßverwalter) die Erfahrung gemacht, daß ein simpler Anruf/Mail bei der Behörde genügt. „Tut uns leid, herzliches Beileid, Vorgang geschlossen.“ - Das geht ganz unkompliziert.


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