Muß man da wirklich einen „Auftrag übernehmen“ und eine Akte anlegen, um den Hinterbliebenen auch noch Anwaltskosten zu produzieren? Der Hinweis, doch selbst bei der Bußgeldstelle anzurufen und die Sache klarzustellen, hätte genügt.
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Muß man da wirklich einen „Auftrag übernehmen“ und eine Akte anlegen, um den Hinterbliebenen auch noch Anwaltskosten zu produzieren? Der Hinweis, doch selbst bei der Bußgeldstelle anzurufen und die Sache klarzustellen, hätte genügt.