@RA Barber, laut Sachverhalt war mit dem Fall Rechtsberatung im Einzelfall verbunden (s. aufkommende Fragen der Angehörigen), wegen denen die RA-Gebühren schon entstanden waren; da kann man dann auch noch einen Einzeiler hinfaxen, denke ich. Aber ich bin kein Experte im Gebührenrecht.
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